Continuing Professional Education - CPD:


CPD bedeutet die kontinuierliche Erlangung, Weiterentwicklung und Verbesserung der persönlichen und beruflichen Fähigkeiten und bezieht sich im Zusammenhang mit der Ausübung des Berufs als Architekt und Architektin auf die gesetzlich verankerte Verpflichtung zur Fortbildung.

Die Programmschiene TURN ON PARTNER am 05. und 06. März 2020 ist bei folgenden Architektenkammern als Fortbildungs- bzw. Weiterbildungsveranstaltung anerkannt und kann somit als Fortbildung angerechnet werden:



Kammer der Architekten, R.L.D. der Provinz Bozen
Der 05.03.2020 ist als akkreditierte Veranstaltung der Kammer der Architekten RLD Bozen Südtirol/Italien im Umfang von 4 BFC (Berufliche Fortbildungs Credits) anerkannt.
Der 06.03.2020 ist als akkreditierte Veranstaltung der Kammer der Architekten RLD Bozen Südtirol/Italien im Umfang von 8 BFC (Berufliche Fortbildungs Credits) anerkannt.

Architektenkammer Baden-Württemberg
Der 05.03.2020 ist unter der Nr. 2020-151811-0001 als Fortbildung im Umfang von 3 Unterrichtsstunden anerkannt.
Der 06.03.2020 ist unter der Nr. 2020-151811-0002 als Fortbildung im Umfang von 4 Unterrichtsstunden anerkannt.

Brandenburgische Architektenkammer
Der 05. & 06.03.2020 sind anerkannt als Fortbildung im Themengebiet Baupraxis.

Architektenkammer Berlin
Der 05.03.2020 ist unter der Nr. 2019-28134 als Fortbildung im Umfang von 5 Unterrichtsstunden anerkannt.
Der 06.03.2020 ist unter der Nr. 2019-28134 als Fortbildung im Umfang von 8 Unterrichtsstunden anerkannt.

Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen
Der 05.03.2020 ist als Fortbildung im Umfang von 5 Unterrichtsstunden anerkannt.
Der 06.03.2020 ist als Fortbildung im Umfang von 7 Unterrichtsstunden anerkannt.

Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern
Der 05. & 06.03.2020 sind anerkannt als Fortbildung im Umfang von gesamt 11 Unterrichtsstunden.

Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
Der 05.03.2020 ist unter der Nr. 20-6060-001 als Fortbildung im Umfang von 3 Unterrichtsstunden anerkannt.
Der 06.03.2020 ist unter der Nr. 20-6060-002 als Fortbildung im Umfang von 4 Unterrichtsstunden anerkannt.

Architektenkammer Rheinland-Pfalz
Der 05.03.2020 ist unter der Nr. F00094-2020-0001 als Fortbildung im Umfang von 4 Unterrichtsstunden anerkannt.
Der 06.03.2020 ist unter der Nr. F00094-2020-0002 als Fortbildung im Umfang von 8 Unterrichtsstunden anerkannt.

Architektenkammer Saarland
Der 05. & 06.03.2020 sind anerkannt als Fortbildung.

Architektenkammer Sachsen
Der 05. & 06.03.2020 sind anerkannt als Fortbildung.

Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein
Der 05.03.2020 ist unter der Nr. FB191124112419 als Fortbildung im Umfang von 5 Unterrichtsstunden anerkannt.
Der 06.03.2020 ist unter der Nr. FB191124112419 als Fortbildung im Umfang von 8 Unterrichtsstunden anerkannt.

Architektenkammer Thüringen
Der 05.03.2020 ist als Fortbildung im Umfang von 5 Unterrichtsstunden anerkannt.
Der 06.03.2020 ist als Fortbildung im Umfang von 8 Unterrichtsstunden anerkannt.

Das Architekturfestival TURN ON ist auch als Fortbildungsveranstaltung beim Architects´Council of Europe gelistet.


Anmeldemodalitäten:
Es ist im Vorhinein keine Anmeldung notwendig! Bitte beachten Sie, dass die Plätze nur nach Verfügbarkeit vorhanden sind. Zur Anrechnung der Teilnahme am Architekturfestival TURN ON ist eine Anmeldung am jeweiligen Festivaltag vor Ort mit Mitgliedsausweis / Mitgliedsnummer der jeweiligen Kammer notwendig. Teilnahmebestätigungen werden am Ende des Veranstaltungstages (bei zweitägigem Besuch am Ende des 2. Veranstaltungstages) ausgegeben. Anmeldung und Ausgabe der Teilnahmebestätigung erfolgt im Foyer des Großen Sendesaals. 1 Unterrichtsstunde sind 45 Minuten.